Berufsunfähigkeit

Jeden kann es treffen!

Jeder Vierte muß sich wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben verabschieden. Über 200.000 Menschen werden pro Jahr bei uns vermindert erwerbstätig. Über 10% von ihnen sind erst zwischen 20 und 39 Jahren alt. Die Ursache liegt oftmals in ganz alltäglichen Krankheiten, wie z.B. Hüftschäden, Nervenleiden, Herz- und Kreislaufprobleme.

Auch Büroberufe sind bei der Berufsunfähigkeit stark vertreten.


Gesetzlich ist man seit dem 01.01.2001 schlechter versichert.
Zu diesem Termin wurden die staatlichen Leistungen drastisch eingeschränkt. Die bisherige Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat sie ersetzt durch die Erwerbsminderungsrente - die Schutz und Leistung mindert. Nur Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind erhalten aus Vertrauensschutzgründen eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente (17 % Bruttoeinkommen). Personen die nach dem 01.01.1961 geboren sind haben nur noch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Jedoch verweist sie der Gesetzgeber auf alle Berufe am Arbeitsmarkt, ohne Rücksicht auf Status, Qualifikation und Zumutbarkeit. Wenn Sie in irgendeinem Beruf Ihren Unterhalt verdienen könnten, erhalten Sie keine Leistung aus der gesetzlichen Versicherung. Im Falle des Falles entscheidet Ihr täglicher Stundenplan über Ihre Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie noch 6 Stunden und mehr pro Tag in irgend einem Beruf arbeiten können, gibt es keine Leistung. Wenn Sie weniger als 6 Stunden jedoch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können, werden Sie mit der halben Erwerbsminderungsrente, in Höhe von 17% ihres letzten Bruttoeinkommens, getröstet. Die volle Erwerbsminderungsrente (34% vom Brutto) erhält nur, wer weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.




Ihre private Initiative ist schlicht und einfach eine Frage der Vernunft