Kraftfahrzeugversicherung

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Als KFZ-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit:
- der Schadensersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist,
- der Schadensersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen muß. Dies könnte nämlich in zahlreichen Fällen zu einer
Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen.


Wer ist versichert?
- der Versicherungsnehmer, das ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens,
- der Halter, das ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für seine eigene Rechnung in
Gebrauch hat, also meistens derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist,
- der Eigentümer
- der Fahrer


Mit eingeschlossen werden kann die Fahrzeugversicherung (Voll- bzw. Teilkasko).
Bei Einschluss der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ist ihr Fahrzeug in der Regel versichert gegen:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch
Unterschlagung
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluß


In der Fahrzeugvollversicherung ist ihr Fahrzeug über die Leistungen der Teilkasko hinaus auch gegen Schäden durch eigenverschuldete Unfälle, sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Peronen versichert. Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen. Das selbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.

Die Versicherer können auch andere Kombinationen oder andere Formen der Kaskoversicherung anbieten.

Wir bieten Ihnen günstigen Versicherungsschutz, attraktive Rabatte, schnelle Unterstützung im Schadensfall usw.
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