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Beitragsbescheid schon bekommen? Vergleichen Sie mit uns Ihre KFZ-Versicherung!
Als KFZ-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit: - der Schadensersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist, - der Schadensersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen muß. Dies könnte nämlich in zahlreichen Fällen zu einer Wer ist versichert? - der Versicherungsnehmer, das ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens, - der Halter, das ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für seine eigene Rechnung in - der Eigentümer - der Fahrer Mit eingeschlossen werden kann die Fahrzeugversicherung (Voll- bzw. Teilkasko). Bei Einschluss der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ist ihr Fahrzeug in der Regel versichert gegen: - Brand oder Explosion - Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch - unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung - Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild - Bruchschäden an der Verglasung - Schäden der Verkabelung durch Kurzschluß In der Fahrzeugvollversicherung ist ihr Fahrzeug über die Leistungen der Teilkasko hinaus auch gegen Schäden durch eigenverschuldete Unfälle, sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Peronen versichert. Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen. Das selbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Die Versicherer können auch andere Kombinationen oder andere Formen der Kaskoversicherung anbieten. Wir bieten Ihnen günstigen Versicherungsschutz, attraktive Rabatte, schnelle Unterstützung im Schadensfall usw. |