im Privat- Rechtsschutz:
- der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
den Ehegatten sowie die unverheirateten
Kinder bis zum 25. Lebensjahr (soweit sie
noch keinen eigenen Beruf ausüben)
- auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher
Lebenspartner wie ein Ehegatte
mitversichert werden
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im Verkehrs- Rechtsschutz:
- der berechtigte Fahrer und die Insassen
des versicherten Fahrzeuges
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im Berufs- oder Firmen- Rechtsschutz:
- dort sind auch die bei Ihnen beschäftigten
Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit
geschützt
- allerdings können die mitversicherten
Personen nicht gegen Sie oder
gegeneinander vorgehen
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